Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicher – Beeinflussung – Risikofaktoren – unzulässig

Im Rahmen der unzulässigen Beeinflussung muss der Gutachter, aber auch im Endergebnis der Richter, prüfen, ob folgende drei Tatbestände vorhanden waren: 1. Lag eine besondere Art und Weise des Verhältnisses Erbschleicher zum Erblasser vor, weswegen der Erbschleicher dem Erblasser so viel Vertrauen und Zuversicht entgegenbringen konnte? 2. War eine Abschottung und Isolierung des Erblassers gegeben, wodurch der Erblasser nicht mehr […..]
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