Immer wieder werden uns Erbschleicherfälle bekannt, die dadurch eintreten, dass der Erbschleicher die älteren Menschen auf lange Urlaubsreisen mitnimmt bzw. ganz ins Ausland verbringt, wie der Fall Luxi, der deutschlandweit bekannt wurde, gezeigt hat. Meist ist es für die Erben schon zu spät, wenn Sie merken, dass der Erbschleicher den potentiellen Erblasser auf eine längere Urlaubsreise mitgenommen hat, um ihn […..]
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