Erbschleicher – Vorsorgevollmacht

Viele Erbschleicher besorgen sich schnell eine Vorsorgevollmacht, um die alten Vorsorgevollmachten zu widerrufen. Wir warnen eindringlich davor, die Vorsorgevollmachten zurück zu geben, bevor nicht geklärt ist, dass der Betroffene, der die neue Vorsorgevollmacht ausgestellt ist, wirklich auch geschäftsfähig ist. Die Voraussetzung für eine neue Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit. In einem solchen Fall empfehlen wir auch, soweit die Anforderung gestellt wurde, dringend sofortigen rechtlichen Rat einzuholen. Wir könnten viele juristische Details zu diesem Thema darlegen. Wir möchten diese jedoch deswegen nicht darlegen, da wir davon ausgehen, dass auch Erbschleicher diese Seiten lesen und sich hier keine kostenlosen Informationen holen sollten.

Wir sind gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit, dass im Notfall sofort stattfinden sollte.