Viele Erbschleicherfälle haben ihre Basis in der unzulässigen Beeinflussung des
Erbschleicheropfers. Von den Gerichten, aber auch von vielen Juristen, die nicht erfahren in
der Bearbeitung von Erbschleicherfällen sind, wird der richtige Hintergrund der unzulässigen
Beeinflussung bei der Darstellung von Schriftsätzen und bei der Überprüfung der Gutachten
verkannt. Man muss rechtlich darstellen, worin die unzulässige Beeinflussung war. Das ist der
erste Tatbestand, den der Fachmann überprüfen muss.
Vielfach wird aber in Erbschleicherprozessen völlig übersehen, dass auch die Ebene der
medizinischen Gutachten begangen werden muss. Das heißt, man muss nicht nur den
Tatbestand der unzulässigen Beeinflussung darlegen, sondern man muss auch durch ein
Gutachten, eventuell durch Privatgutachten eines Mediziners, prüfen lassen, ob die
Anfälligkeit der Person des Erblassers für unzulässige Einflussnahme vorlag.
Sind beide Aspekte zu bejahen, dann müsste das Gericht zu der Unwirksamkeit des
Testaments kommen.
Zu diesem Thema veranstaltet auch die Stiftung Zoom-Konferenzen, bei denen Teilnehmer
konkret informiert werden und Fragen stellen können.
Prof. Dr. Thieler
Rechtsanwalt