Testierunfähigkeit – Medikamente

Die Testierunfähigkeit kann auch durch Medikamente, die der Erblasser einnahm, eingetreten sein, so dass der Erblasser geistig nicht mehr in der Lage war, sein Tun einzusehen und danach zu handeln. Die Medikamente können die emotionale und kognitive Labilität des Erblassers so verstärken, dass die Testierfähigkeit nicht mehr gegeben ist bzw. eine eigene Willensbildung durch Einflüsse Dritter völlig überlagert wurde. Man muss im Rahmen eines Erbrechtsstreits nachweisen –durch Einschalten eines Gutachters- dass die medikamentöse Behandlung psychisch und emotional so auf den Erblasser einwirkte, dass sein Handeln von Fehleinschätzungen geprägt war, so dass er geistig nicht mehr in der Lage war, sein Tun einzusehen und danach zu handeln. Aus diesem Grunde empfiehlt sich, schon während des Erbschaftsstreits –dringend auch im Vorfeld- ein entsprechendes Gutachten einzuholen.

Themen
Alle Themen anzeigen