Erbschleicher – Herzrhythmusstörungen

Herzrhythmusstörungen führen aufgrund der verminderten Herzleistung zu einer verminderten zerebralen Durchblutung des Gehirns und können Hinweise auf fehlende Testierfähigkeit sein. Entsprechende Arztberichte sind in Erbschleicherverfahren unbedingt vorzulegen.

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