Die interessante Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.07.1990 zur Frage der Sittenwidrigkeit der Annahme wertvoller Schenkungen von hoch betagten Menschen enthält auch Hinweise, dass die Persönlichkeitsstruktur des Erblassers bei der Frage der Wirksamkeit der Schenkungen entscheidend sein kann. Insbesondere falls der Erblasser zum Beispiel aus Krankheitsgründen so schwach ist, dass er sich dem ständigen Drängen und Verlangen nicht mehr entziehen kann und der Erblasser beispielsweise die fehlende und geschwächte Widerstandskraft ausnutzte oder die gesteigerte Beeinflussbarkeit des Erblassers ausgenutzt wurde.
Gerade in solchen Fällen muss ein Expertenrat eingeholt werden, da die Entscheidung für einen Laien schwer verständlich ist und gerade der Experte diese Entscheidung sehr gut im Rahmen entsprechender Gerichtsverfahren verwenden kann.