In einem Fall in Norddeutschland hat sich eines von drei Kindern das wesentliche Vermögen der Mutter zu Lebzeiten gesichert. Diese Tochter hat die Mutter bei sich zuhause gepflegt und sie dadurch abhängig gemacht, dass sie die gesamte Ernährung kontrolliert hat. Die Mutter war zuckerkrank und gesundheitlich sehr anfällig. Die Tochter setzte die Mutter ohne Kenntnis der beiden Geschwister unter Druck und schaffte es, bei einem bis dato unbekannten Notar zu erreichen, dass die Mutter zu Lebzeiten einen Gesellschaftsanteil an einer offenen Handelsgesellschaft an sie überträgt. Dies wurde dann durchgeführt. Ohne ausreichend die Geschäftsfähigkeit zu prüfen, hat der Notar die Übertragung gegen eine viel zu geringe Leibrente beurkundet. Die beiden anderen Geschwister wurden dann zwar als Erben mit eingesetzt. Der Nachlass hat allerdings kaum mehr einen wert. Von dieser notariellen Tätigkeit haben die Geschwister erst nach dem Tod der Mutter erfahren.