In diesem Fall war eine ältere Dame mit 98 Jahren verstorben. Im letzten Lebensjahr war sie mit Blick auf den schlechten Gesundheitszustand im Krankenhaus, dann in der Kurzzeitpflege und in der Folge in einem Pflegeheim. Bereits Jahre zuvor hatte die Erblasserin eine Generalbevollmächtigte bestellt, die sie aber wieder entlassen hatte, nachdem sie gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe war. In der Folgezeit versuchte die Dame frühere Testamente zu ändern. Der hinzugezogene Notar, der die Dame kannte, weigerte sich, weil er schon damals eine Testierunfähigkeit sah. Die Erblasserin ging dann zu einem anderen Notar, der die Beurkundung durchführte. Begünstigter Erbe ist ein Bankmitarbeiter, der die Dame 15 Jahre lang betreut hat. Dieser hatte ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen. Die Dame vertraute ihm voll. Der Bankmitarbeiter hat sich über Jahre hinweg um die Finanzen gekümmert. Es ist zu vermuten, dass er sich bereits zu Lebzeiten erhebliche Gelder gesichert hat.