Erbschleicher – Isolierung

Einer der typischen Tricks der Erbschleicher ist, dass sie den potentiellen Erblasser von der Außenwelt isolieren. Dies fängt meistens schon bei verhaltenen Telefongesprächen an. Die Telefongespräche sind deswegen verhalten, weil der potentielle Erbschleicher hinter dem älteren Menschen steht und zuhört. Dies führt dazu, dass die Telefongespräche immer kürzer werden oder eines Tages ganz aufhören und der Erbschleicher selbst ans Telefon geht und sagt, der Erblasser ist krank und kann nicht ans Telefon gehen.

Zeigen sich derartige Anzeichen, so sollte sofort ein Expertenrat herbeigeholt werden und zwar von Rechtsexperten, die in der Praxis derartige Fälle bearbeiten. Gegebenenfalls muss man mit Besuchsverbot, Hausverbot und einstweiligen Verfügungen – eine Notmaßnahme, die durch das Gericht angeordnet werden kann – arbeiten, damit der Erschleicher den Erblasser nicht mehr besuchen kann.

Wir kennen sehr, sehr viele Fälle, bei denen ein sofortiges Haus- und Besuchsverbot mit der Konsequenz einer Strafanzeige bei wiederholten Besuchen schon geholfen hat.