Handy-Video-Aufnahmen

In einer sehr interessanten Entscheidung hat das OLG München am 09.06.2021 unter Az. 7 U
4638/15 entschieden, dass, wenn besondere Umstände gegeben sind, der Gutachter auch nach dem
Tod des Erblassers über die Frage der Wirksamkeit des Testaments bzw. der Testierfähigkeit
entscheiden kann. Das Gericht wies darauf hin, dass es gerade deswegen zu der Überzeugung kam,
weil Interviews mit dem Erblasser, die auf DVD aufgezeichnet waren, vorlagen.

Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass als potenzieller Erbe man doch rechtzeitig und möglichst oft
den Erblasser auch mal filmisch aufnehmen sollte. Gerade wenn sich der Zustand dramatisch
verschlechtert und die Gefahr von Erbschleicherei besteht, empfiehlt es sich doch, die Aufnahmen
natürlich nur mit Genehmigung des Erblassers — zu machen, um in einem späteren
Erbschleicherprozess die Frage der Testierunfähigkeit besser nachweisen zu können.

Prof. Dr. Thieler
Rechtsanwalt

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