Schuldscheine

In der Praxis erreichen uns immer wieder Fälle, bei denen durch die Erbschaft betrogene Erbschleicheropfer schildern, dass sie völlig entsetzt sind, weil hier nunmehr Papiere aufgetaucht sind, die sie dem Erblasser seinerzeit im Vertrauen gegeben haben und nie damit rechneten, dass die Papiere irgendwann einmal in die Realität umgesetzt werden.

Der Erbschleicher hat sich durch kriminelle Absichten die Erbschaft „unter den Nagel gerissen“. Es hat hier nicht nur um Schuldscheine (bezüglich Geldbeträgen, die man nie geschuldet hat) oder irgendwelche Erklärungen oder Vereinbarungen, die der verstorbene Angehörige – egal aus welchem Grund – pro forma ggf. auch um Steuern zu sparen, getroffen worden sind und in Wirklichkeit Scheingeschäfte waren, sondern es geht hier um jegliche Art von Erklärungen, die nur aus Vertrauen dem Erblasser gegenüber gegeben wurden und bei denen man nie rechnete, dass diese einmal in die Hände eines Erbschleichers kommen könnte. Nachdem dies aber in fast jedem Erbfall geschehen kann, sollte man mit derartigen Erklärungen, die vertraulich gegeben werden können oder pro forma gegeben werden, vorsichtig sein. Wenn diese in falsche Hände geraten, können diese verheerende Auswirkungen haben.

Der Betroffene wird sodann meistens in einem Gerichtsverfahren zur Zahlung verklagt. Er muss für Schulden, die er nie hatte, bezahlen. Es ist daher empfehlenswert, das Risiko derartiger Vereinbarungen oder Schuldscheine oder sonstigen Erklärungen überhaupt nicht zu produzieren, da das Risiko gerade in Erbschleicherfällen fatal sein kann.