Gerade aus Erbschleicherprozessen ist dem Unterzeichner, der viele Gutachten zu
Erbschleicherfällen angefertigt hat, besonders aufgefallen, dass viele ältere Menschen ein
sogenanntes Fassadenverhalten dann zeigen, wenn sie bei einem Notar zur Errichtung eines
Testaments erscheinen. Das Fassadenverhalten wird teilweise geprägt durch vorherige starke
Beeinflussung des Testierenden. Sie haben nicht nur zwischenzeitlich durch eine permanente
Gehirnwäsche erreicht, dass der ältere Mensch, der ein Testament errichten will, glaubt, dass
die Person, die bisher enterbt werden soll, bösartig ist und nur Schlechtes von dem Erblasser
und ihn alleine sterben lassen will. In diesem Bereich passt dann auch, dass der Erblasser
moralisch und durch dauernde Beeinflussung und Redewendungen darauf hingewiesen wird,
dass er sich beim Notar situationsartig unauffällig und aufmerksam verhalten soll. Dieses
Verhalten nennt man in der Praxis Fassadenverhalten, auf das viele Notare hereinfallen oft bei
der Beurkundung bestätigen, dass Anzeichen für eine Testierunfähigkeit nicht vorlagen.
Tatsache ist aber, dass eine umfangreiche medizinische Vorbildung in diesem Bereich nötig
ist, die weder Notare noch sonstige dritte Personen, außer Personen, die derartige Gebiete im
Rahmen einer medizinischen Ausbildung gelernt haben, verstehen. Man muss darauf
hinweisen, dass nur wenn man mit dem Krankheitsbild vertraut ist, hierzu auch eine Aussage
machen kann.