Erbschleicher – Detektiv

Grundlage der Erforschung der Erbschleicherei ist meist auch die Einsetzung eines Detektivs. Welcher Detektiv in welcher Form und wo eingesetzt werden kann und sollte, möchten wir hier nicht schildern, um Erbschleichern nicht den Weg zu erleichtern, eine Erbschleicherei zu begehen.

Wir haben in der Praxis viele Fälle erlebt, bei denen die Einsetzung des Detektivs sehr erfolgreich war. Wir haben einen Fall erlebt, bei dem der Verdacht auf Erbschleicherei bestand. Erst durch einen von uns empfohlenen Detektiv ist es gelungen, nachzuweisen, dass der Erbschleicher den gleichen Fall bereits zweimal in Deutschland durchgezogen hat. Es muss für ein Gerichtsverfahren eine Faktenlage geschaffen werden, die der betroffene Angehörige oder Erbe überhaupt nicht schaffen kann, da er meist gar nicht so denkt, wie ein Erbschleicher.

Man muss auch hier nochmals deutlich darlegen:

Der Erbschleicher denkt in einer kriminellen Handlungsweise, die dem Erben oder dem Angehörigen völlig fremd ist.

Die Angehörigen glauben immer, dass es nicht so schlimm ist. Vielleicht wollte der Erblasser das neue Testament. Dies ist die Schiene, auf der die Erbschleicher fahren.

Sie rechnen mit der Gutmütigkeit der Erben oder der Angehörigen und rechnen nicht damit, dass die kriminelle Tat, die unserer Ansicht nach schwerwiegend ist, verfolgt wird.

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