Der berühmte Fall „Luxi“ hat gezeigt, dass eine Vorsorgevollmacht genügt, um an das Vermögen einer Person zu kommen, so dass die Angehörigen, wie hier die zwei Töchter des Herrn Luxi, die ein Millionenvermögen geerbt hätten, völlig vermögenslos bleiben. Das besonders Prekäre an der Situation im Fall „Luxi“ war, dass sich das Millionenvermögen von Herrn Luxi bei seiner Lebensgefährtin befindet. Herr Luxi wurde dadurch zu einem Sozialfall. Das Sozialamt musste für seine Heimunterbringung aufkommen. Die Lebensgefährtin ist – trotz des Millionenvermögens – gesetzlich nicht verpflichtet, seine Heimkosten zu bezahlen. Die Töchter wurden diesbezüglich vom Sozialamt aufgefordert, die Heimkosten zu bezahlen. Dadurch wird ganz deutlich, zu welchen unglaublichen Folgen Vorsorgevollmachten führen können. Wobei im Fall Luxi noch nicht geklärt ist, ob Herr Luxi überhaupt in der Lage war, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Die Töchter gehen auch aufgrund Zeugenaussagen davon aus, dass er nicht mehr in der Lage war, wirksam eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.