Erbschleicher – Demenz

Eines der schwierigsten Gebiete ist die Frage, wann man erkennt, ob jemand bei der Verfassung eines Testaments dement war. Völlig abwegig sind hier die Ausführungen in vielen Testamenten, die von Notaren gefertigt werden, indem im Testament zu Beginn der Vermerk steht „Ich habe mich von der Testierfähigkeit überzeugt“. Notare haben in Deutschland keine Ausbildung für das Gebiet und derartige Sätze schaden nur im Erbscheinverfahren. Die Demenz kann dadurch erkennbar werden, dass der Erblasser nicht mehr richtig denken konnte und auch die Urteilsfähigkeit eingeschränkt war. Auch eine Veränderung der Persönlichkeit, insbesondere Affektkontrolle, fehlender Antrieb oder eine Vergröberung des Sozialverhaltens sind Hinweise auf Demenz.

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