Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Wie kann ich das Erbe vor dem Prozess gegen den Erbschleicher absichern?

Wenn ein Testament zugunsten eines Erbschleichers besteht, wird dieser Erbe. Sie müssen vor Gericht den Nachweis erbringen, dass das Testament unwirksam geworden ist. In der Zeit vom Erbfall bis zum Abschluss des Prozesses haben sie zunächst keinerlei Möglichkeit auf das Erbe zuzugreifen. Im Gegenteil ist davon abzuraten, Gegenstände aus dem Nachlass zu entfernen, da Sie sich wegen Diebstahls strafbar machen. […..]
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