Im Einzelnen muss auch im Rahmen eines Erbschleicherrechtsstreits genau geklärt werden, ob der Erb- oder Pflichtteilsverzicht den der Erbschleicher provozierte nicht auch sittenwidrig ist. Das OLG Hamm hatte mit Urteil vom 08.11.2016 eine interessante Entscheidung getroffen wonach auch aus der Gesamtwürdigung eines Erbverzichts sich die Sittenwidrigkeit ergeben kann, wenn er, wie in dem zu entscheidenden Fall von Bedingungen abhängig ist, […..]
Weiterlesen >