Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbverzicht

Im Einzelnen muss auch im Rahmen eines Erbschleicherrechtsstreits genau geklärt werden, ob der Erb- oder Pflichtteilsverzicht den der Erbschleicher provozierte nicht auch sittenwidrig ist. Das OLG Hamm hatte mit Urteil vom 08.11.2016 eine interessante Entscheidung getroffen wonach auch aus der Gesamtwürdigung eines Erbverzichts sich die Sittenwidrigkeit ergeben kann, wenn er, wie in dem zu entscheidenden Fall von Bedingungen abhängig ist, […..]
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