Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Homepage wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherverfahren – gütliche Einigung

Viele durch Erbschleicher geschädigte Opfer scheuen die Langfristigkeit des Verfahrens, um das Erbrecht bzw. die Erbstreitigkeit nachzuweisen. Aus der Praxis heraus müssen wir allerdings darauf hinweisen, dass viele Erbscheinverfahren auch im Vergleichswege beendet werden. Unter Vergleich versteht man in dieser Art des Verfahrens eine Einigung, in der sich die Beteiligten zwar nicht über das Erbrecht als solches einigen können und […..]
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