Die Testierunfähigkeit wird immer mit Geschäftsunfähigkeit verwechselt. Auch ein Geschäftsunfähiger kann ein Testament errichten, wenn er die Tragweite seiner Entscheidung erkennen kann.
Die Testierunfähigkeit wird immer mit Geschäftsunfähigkeit verwechselt. Auch ein Geschäftsunfähiger kann ein Testament errichten, wenn er die Tragweite seiner Entscheidung erkennen kann.