Erbschleicherei: Betreuungsgutachten im Erbfall

Nicht jedes Betreuungsgutachten wird im Erbfall bei der Prüfung der Testierunfähigkeit als durchschlagendes Argument akzeptiert. Häufig sind diese Betreuungsgutachten fehlerhaft und damit im Nachlassverfahren angreifbar. Das hat für die geschädigte Familie Vor- und Nachteile, abhängig davon, welche Auffassung der Betreuungsgutachter vertreten hat.