Erbschleicherei – psychologischer oder finanzieller Missbrauch

Basis der Erbschleicherei ist immer ein psychologischer oder finanzieller /materieller Missbrauch.

Psychologischer Missbrauch schließt den emotionalen Missbrauch, Bedrohung mit Schaden oder Verlassen, Beendigung des Kontakts, Beleidigung, Vorwürfe, Kontrolle, Einschüchterung, Zwang, Schikane, verbalen Missbrauch und Isolation ein.

Ein finanzieller oder materieller Missbrauch:
Schließt Diebstahl, Betrug, Ausbeutung, Willensbeeinflussung, Finanzgeschäfte, Übertragung von Eigentum oder Erbe, den Missbrauch oder die Enteignung von Eigentum, Besitz oder Gewinn ein.

Ein weiterer Missbrauchstatbestand liegt in der Vernachlässigung oder im Unterlassen:
Dies schließt die Nichtgabe von Medikamenten oder physischer Hilfe, das Versagen von Zugang zu angemessenen Gesundheitsleistungen, zum Sozialwesen oder Bildungsangeboten, das Vorenthalten von Lebensbedürfnissen wie Medikamente, angemessene Ernährung und Heizung ein.