Erbschleicher – Beeinflussbarkeit

In vielen Erbschleicherfällen ist von den betrogenen Erben im Rechtsstreit darzulegen, ob bei dem Betroffenen eine pathologische Suggestibilität vorlag. Im Rahmen dieser Untersuchung ist auch zu überprüfen, welche Vorteile der Erbschleicher durch das in Frage stehende Restgeschäft erhält.

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