Beeinflussung unzulässig

Vor den Gerichten Amerikas und den Commonwealth Staaten können wir lernen, wie diese
bei der Überprüfung der Beweismittel, ob eine unzulässige Beeinflussung erfolgte, vorgehen.

Sie prüfen in folgender Reihenfolge, die auch für unsere Gerichtsverfahren von Bedeutung
sein sollte:
1. Hatte der Erbschleicher eine so vertrauensvolle Beziehung zu dem älteren Menschen
geschaffen, dass die Möglichkeit einer Beeinflussung gegeben war?
2. Die Gerichte prüfen, ob der Erblasser eine besondere Verletzlichkeit hatte und
insbesondere worin diese Verletzlichkeit lag.
3. Des Weiteren wird geprüft, ob eine besondere Anfälligkeit für die unzulässige
Beeinflussung vorlag.
4. Im Rahmen der Gerichtsprüfung aber auch im Rahmen einer Gutachtenerstellung in
Deutschland sollte genauso wie in den vorgenannten Staaten geprüft werden, ob der
Erblasser eine besondere Neigung oder Disposition hatte, dass er sich in irgendeiner
Weise beeinflussen ließ. Dies können auch Tatbestände sein, die sogar einige Zeit
zurücklagen.
5. Des Weiteren müssen natürlich die Gerichte und auch die Gutachter prüfen, ob die
Beeinflussung im Endergebnis unzulässig war.
6. Als logische Folge der vorher genannten Punkte muss dann geklärt werden, ob der
Erbschleicher den Kontakt zu dem Erblasser ausgenützt hat, um sicher die Änderung
des Testaments herbeizuführen. Geprüft werden muss natürlich, ob das Testament
ohne die unzulässige Beeinflussung nicht geschrieben worden wäre.
7. Im Gesamtrahmen muss auch geprüft werden, ob Umstände in der Phase der
Testamentserrichtung durch den Erblasser gegeben waren, die verdächtig sind.

Interessant ist auch die Art und Weise der Prüfung, die israelische Gerichte durchführen, um
eine unzulässige Beeinflussung des Erbschleichers festzustellen. Im Rahmen der
wissenschaftlichen Prüfung sind wir dabei auf folgende vier Punkte gekommen:

1. Die Gerichte prüfen, inwieweit die Unabhängigkeit bei dem Testamentsersteller noch
zu dem Zeitpunkt der Erstellung des Testaments vorhanden war oder ob der
Testamentsersteller psychisch und insbesondere mental abhängig war.
2. Die Gerichte prüfen in Israel, bis zu welchem Grad und in welcher Weise der
Erbschleicher dem Testamentsersteller bei der Erstellung des Testaments geholfen hat.
3. Ganz wichtig und sollte auch im deutschen Recht im Prüfungsmaßstab aufgenommen
werden: Die Gerichte prüfen, wie die Beziehung des Erblassers zu den Personen war,
die an sich im Testament begünstigt werden müsste bzw. in einem vorherigen
Testament begünstigt waren.

D3/1510
4. Als viertes überprüfen die israelischen Gerichte auch den Sachverhalt und
insbesondere auch die Umstände, die gegeben waren, als das Testament erstellt wurde.
Leider prüfen in Deutschland die Gutachter meistens nur, ob eine unzulässige Beeinflussung
des Testierenden vorlag.

(Siehe unter „Unzulässige Beeinflussung)

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