Zerstörung von Pflichtteilsansprüchen bei frühzeitiger Erbschleicherei

Ein häufiges Problem im familiären Umfeld ist, dass insbesondere Geschwister untereinander sehr lange nicht reagieren, wenn ein Geschwisterteil die Eltern für sich einnimmt. Erst im Nachhinein stellt sich heraus, dass eine Erbschleicherei vorliegt, indem

– das Geschwisterteil die Eltern von den übrigen Geschwistern abgeschottet hat,
– den Eltern erklärt hat, die Geschwister würden keinen Kontakt wollen,
– den Geschwistern den Kontakt zu den Eltern erschwert wird.

Dann ist es zumeist so, dass der erbschleichende Geschwisterteil längt die Vermögenswerte der Eltern so gestaltet hat, dass die übrigen Geschwister im Erbfall nicht mehr einfach herankommen. Typische Beispiele sind:

(1) Testament zugunsten des erbschleichenden Geschwisterteils
(2) lebzeitige Übertragung von Immobilien an den erbschleichenden Geschwisterteil
(3) Ausdünnen von Barvermögen durch Abhebungen bei Banken.

Wenn das erbschleichende Geschwisterteil frühzeitig damit begonnen hat und die Geschwister hiergegen nichts mehr unternommen haben, dann ist auch mit dem Ablauf der 10-Jahresfrist des § 2325 BGB ein Pflichtteilsanspruch nivelliert.

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