Ein Wohnsitzwechsel kann in doppelter Hinsicht ein Indiz für eine Erbschleicherei sein. So kann es einerseits vorkommen, dass die betroffene Person vom Erbschleicher aus der normalen Wohnsituation weggebracht wird, dorthin, wo keine Familie oder Freunde sind und eine Abhängigkeit zum Erbschleicher besteht und die betroffene Person hilflos ist. Wir erleben auch Fälle, in denen die betroffene Person in das Ausland verbracht wird. Andererseits gibt es auch Fälle, in denen der Erbschleicher seinen Wohnsitz ändert und bei der betroffenen Person einzieht, um volle Kontrolle 24h täglich zu haben.