Woher kommt der Erbschleicher?

Im Rahmen der Prüfung, ob „Erbschleicherei“ vorliegt, muss die mit dieser Frage befasste geschädigte Person die äußeren Umstände und insbesondere die Lebensumstände des Erblassers in den letzten Jahren oder Monaten prüfen. Entscheidend sind hier die Antworten auf die Fragen:

– Wie kam es zu dem Kontakt zu dem nunmehr eingesetzten Erben?
– Wie lange kennen sich der Erbe und der Erblasser?
– Wie eng sind die freundschaftlichen oder verwandtschaftlichen Beziehungen?
– Worin und wann liegt der Ursprung des Kennenlernens?

Besondere Beachtung bedarf ein beruflicher Kontakt. Dies gilt insbesondere, wenn aus beruflichen oder aufgrund der beruflichen Stellung Einblick in die Vermögenssituation möglich war. Aus der Praxis verstärken sich immer mehr Informationen, dass Pflegepersonen, die in keinem früherem Kontakt zu der betroffenen Person standen auf einmal als Erbe eingesetzt werden. Dies gilt für Heilberufe genauso wie für Steuerberater oder Mitarbeiter in Banken, die einen guten Überblick über die Konten haben.

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