Es kann die Situation auftreten, dass ein Erbschleicher in eine Familie kommt und den späteren Erblasser von sich abhängig macht. Die Familie hat dann keinen Einfluss mehr. Der Autor hat dann mehrfach erlebt, dass der Erbschleicher selbst vorverstirbt. Dies führt aber gerade nicht automatisch, dass die Familie wieder eine Zugangsmöglichkeit zur betroffenen Person erhält. Vielmehr nehmen dann andere Personen die Rolle des Erbschleichers ein. Der Autor kennt Fälle, in denen dann ein Kind des Erbschleichers auftritt oder dann eine Pflegeperson die Erberschleicherung fortsetzt. Mit dieser Situation müssen betroffene Familienangehörigen rechnen.