Warum ermittelt die Polizei bei Erbschleicherei nicht?

Erbschleicheropfer oder Betroffene von Erbschleicherei fragen sich, warum die Polizei nichts gegen Erbschleicher unternimmt bzw. Anzeigen nicht bearbeitet werden. Die Antwort ist ganz einfach: Erbschleicherei ist in Deutschland nicht strafbar. Es gibt zwar gewisse Straftatbestände, die in Erbschleicherfällen hinzugezogen werden können. Den Tatbestand der Erbschleicherei als solchen gibt es in Deutschland aber nicht.

Es ist unverständlich, warum dieser Tatbestand nicht aufgenommen wurde, da der Schutz der Opfer – oft demente, hilflose, kranke Personen – eine Strafbarkeit rechtfertigen würde. Die Anfrage an das Justizministerium zu diesem Thema erbrachte vor einiger Zeit die Antwort, dass eine Zunahme der Erbschleicherfälle nicht bekannt ist. Die Antwort basiert darauf, dass die Justiz sich nicht um diese Fälle kümmert.

Erbschleicherfälle sind den zwischenzeitlich sehr bekannten „Enkeltrickfällen“ sehr ähnlich, bei denen die Opfer – meist alte Menschen – durch Telefonanrufe oder Handlungen, die aus dem eigenen Bekanntenkreis der Opfer vorgespielt werden, enorme finanzielle Schäden erleiden. Es ist klar, dass die Schäden bei Erbschleicheropfern deutlich höher sind. Bisher hat dies aber nicht zu einer Reaktion des Gesetzgebers geführt.

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