Vorteile für Erbschleicher bei Fehlern im Nachlassverfahren

Die Reichweite der Tätigkeit der Amtsgerichte in Nachlassverfahren ist unterschiedlich. So gab es beispielsweise über längere Zeit in Baden-Württemberg eine Zuständigkeit des Notars als Nachlassrichter, in anderen Bundesländern gab es keine automatische Erbenermittlung durch das Nachlassgericht. Dies hatte zur Folge, dass manchmal gesetzliche Erben überhaupt keine Kenntnis vom Erbfall erlangt haben und Erbschleicher, die sich als Testamentserbe ausgeben konnten und berichteten, dass keine gesetzlichen Erben vorhanden wären, Vorteile daraus gezogen haben.

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