Nicht nur in Erbfällen, sondern auch zu Lebzeiten von Betroffenen sind Erbschleicher aktiv. Häufig wird versucht, sich eine Vorsorgevollmacht zu holen, um die betroffene Person schon zu Lebzeiten wirtschaftlich zu schädigen. Es gibt dann nicht selten heftige Diskussionen zwischen den Angehörigen, der Erbschleicherperson und der betroffenen Person. Diese sitzt zwischen den Stühlen. Angehörige müssen in einer solchen Situation mit Fingerspitzengefühl überlegen, wie sie sich verhalten, um nicht zu viel Druck auf die betroffene Person auszuüben. Andererseits genügt es häufig nicht, sich einfach selbst eine Vorsorgevollmacht geben zu lassen, weil immer die Gefahr besteht, dass die betroffene Person vom Erbschleicher dazu überredet wird, diese Vollmacht zurückzunehmen.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht