Selbst bei bindenden Ehegattentestamenten versuchen Erbschleicher zuzugreifen. Sie motivieren den Überlebenden zu einem neuen Testament und legen ihm zugleich eine Erklärung vor, dass das Ehegattentestament von damals keine Bindungswirkung haben sollte. Ist die dortige Regelung nicht perfekt, kann es zum Streit kommen.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht