Videoaufnahmen

Nehmen Sie alle Aussagen von Zeugen, die Ihnen über Erbschleichertatbestände berichten, auf Video auf. Wir erleben in Gerichtsterminen immer wieder, dass Zeugen sich nicht mehr daran erinnern, was sie vor 1, 2 oder 3 Jahren, in Bezug auf die Erbschleicherei, gesagt haben. Gerade Zeugen, die wirklich gut Bescheid wussten, leiden oftmals an Gedächtnisschwierigkeiten, gerade wenn es sich um ältere Zeugen handelt. Nehmen Sie nach vorheriger Genehmigung desjenigen, der Ihnen die Aussage macht, dies können auch Krankenhausangestellte sein oder ärztliches Personal, das sich mit dem Erblasser befasst hat, auf Video auf. Versuchen Sie auf jeden Fall irgendwie an diese Aussage zu kommen, die für Sie eventuell entscheidend für Ihren Erbschleicherprozess sein kann.

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