Das OLG Rostock hat am 19.03.2021 einen Testamentsfall entschieden (AZ. 3 W 13/18), der auch im Erbschleicherbereich eine Rolle spielen kann. Es geht um das „Weißen“ der Testamentsunterschrift. In einem solchen Fall kann streitig sein, ob das Testament unwirksam wird oder nicht. Abhängig vom Einzelfall kann es Erbschleichern gelingen, die Erbfolge hierdurch zu ändern.