Erbschleicher machen sich in der Praxis, dass bestimmte Personenkreise immer wieder den Fehler machen, trotz fehlender Qualifikation oder aufgrund einer falschen Beurteilungsbasis eine Testier- oder Geschäftsfähigkeit zu bestätigen. Hierdurch wird ein späterer Angriff gegen eine Erberschleichung erschwert, aber nicht unmöglich gemacht. Dies zeigen folgende Beispiele.
Beispiel 1: Hausarzt
Häufig meinen Hausärzte, dass sie trotz ihrer bloßen Stellung als Allgemeinarzt die Testier- oder Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bestätigen können. Tatsächlich bleibt ein solches Urteil einem ausgewiesenen Facharzt für Psychiatrie und ggf. für Neurologie vorbehalten. Hausärzte sind sogar häufig betriebsblind, weil sie eine schleichende Veränderung bei einem langjährigen Kontakt zum Betroffenen nur schwer erkennen können.
Beispiel 2: Notar
Notare bestätigen in Testaments- bzw. Erbvertragsurkunden regelmäßig die Testier- bzw. Geschäftsfähigkeit, obwohl sie als nicht medizinisch ausgebildete Personen eine solche Stellungnahme qualitativ gar nicht abgeben können. Vielen Notaren fehlt auch das Problembewusstsein hierfür. Sie meinen, sich in einem Vor-Gespräch vom Gesundheitszustand des Betroffenen überzeugen zu können. Tatsächlich gibt es sehr viele Fälle, in denen Notare eine fehlerhafte Einschätzung vorgenommen haben. Das gilt schon deshalb, weil Notare nur eine Momentaufnahme des Betroffenen vornehmen können, die eine taugliche Beurteilung nicht ermöglicht.
Beispiel 3: Privatgutachter
Erbschleicher verbringen den Betroffenen manchmal zu einem Privatgutachter, der ein Testat zur Testier- und Geschäftsfähigkeit abgeben soll. Auch solche Aussagen sind angreifbar, insbesondere dann, wenn der Privatgutachter Angaben des Betroffenen oder des Erbschleichers verwertet, die der Wirklichkeit nicht entsprechen. Es gibt z. B. Fälle, in denen die Alltagstauglichkeit des Betroffenen zu Unrecht besser dargestellt wird, als sie ist.