Es gibt eine Gruppe von Erbschleichern, die es der geschädigten Familie besonders schwer macht. Dies sind Personen, die im familiären Umfeld nicht bekannt sind, zu Lebzeiten der Erblasser-Person aber Einfluss auf diese ausüben und sich bereichern, dann aber nach dem Erbfall nicht mehr zu Tage treten. Es ist dann fast unmöglich, Forderungen gegen diese Personen zu stellen. Es sind diesseitig Fälle mit Taxifahrern, Bedienungen in Lokalen, Mitarbeiter bei Dienstleistungsgeschäften (z. B. der Bank) und Nachbarn bekannt. Diese Personen profitieren, indem sie Schmuck erhalten, Bargeld bekommen oder z. B. Goldbarren. Dies ist dann schwer nachvollziehbar, insbesondere dann, wenn die Vermögenswerte zu Lebzeiten aus einem Tresor entnommen werden, der zu Hause bei der Erblasser-Person steht.