Erbschleicher nutzen häufig Erkrankungen des Opfers aus. Juristisch interessant sind vor allem psychiatrische Krankheitsbilder, da diese zu einer Testierunfähigkeit führen können. Hierfür gibt es folgende Beispiele:
Demenz
organisch bedingten psychischen Störungen
schizophrene Psychose
Manisch‑depressive Zuständen
Suchterkrankungen