Erbschleicheropfer müssen wissen, dass es in Deutschland die sogenannte Testierfreiheit gibt. Die Person, die durch Erbschleicher vermögensmäßig, willensmäßig und durch Isolierung angegriffen wurde, um ein Testament zu erreichen, war zum Zeitpunkt der Erbschleicherei oder in der Phase der Erbschleicherei völlig frei, das Testament zu gestalten. Es gibt zwar sogenannte Pflichtteilsansprüche von Verwandten wie Kinder oder Ehepartner, aber auch bei Verletzung der Pflichtteilsrechte bleibt ein erschlichenes Testament wirksam. Der Pflichtteil verschafft nicht jemandem einen Erbanspruch. Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Erbe, sondern hat nur einen vermögensmäßigen Anspruch gegen die Erben. Leider können wir aus unserer Praxis nur feststellen, dass die Erbschleicher in diesem Bereich völlig versiert und hemmungslos sind, egal, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erblasser zu der nahestehenden Person steht. Selbst Kinder können durch Erbschleicherei betroffen werden und den Nachlass ihrer Eltern verlieren, wenn der Erbschleicher dies geschickt genug anstellt und über die Isolierung des Erblassers, Schlechtmachen der Angehörigen und weitere Möglichkeiten, die die Erbschleicher heute kennen, die wir aus gutem Grunde hier nicht zitieren, weil wir keinen Ratgeber für Erbschleicher geben wollen, um sich das Vermögen rechtswidrig zu erschleichen.