System für Erbschleicher-Prozesse

Bei Verfahren im Bereich „Erbschleicherei“ sind folgende Punkte bedeutsam.
Die gesundheitliche Situation des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserstellung darstellen: Gutachten, ärztliche Aussagen, Aussagen Dritter bei Gericht vorlegen und vorher im Umfeld des Erblassers recherchieren, welche Gutachten und Berichte vorliegen. Auch Stellungnahmen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen können hier eine große Hilfe sein.
Das Umfeld des Erblassers eingehend befragen, ob irgendwelche Kenntnisse von Fehlverhalten oder eigentümlichen Verhalten vorliegen. Hierzu bieten sich folgende Fragen an:
Gab es Äußerungen des Erblassers zu seiner Situation?
Wie ist es dem Erbschleicher gelungen, an den Erblasser heranzukommen?
Gab es in der Situation des Erblassers Probleme, die auf eine Beeinflussbarkeit hindeuten?
a) Einsamkeit
b) Besondere Beeinflussbarkeit
c) Die Krankheitssituation hat sich verstärkt. Dies kann auch der Alterungsprozess sein, ohne dass eine Krankheit vorliegt.
Gibt es in Tatbestände der Abschottung des Erblassers vor seiner Umgebung?
Wie lange war der Kontakt zwischen Erblasser und Erbschleicher?
Es müssen alle Unterlagen zusammengetragen werden, wie beispielsweise Krankheitsberichte des Erblassers oder Gesprächsprotokolle mit Dritten. Auch, die man bei Dritten eingeholt hat, über die Gespräche, die der Erblasser geführt hat.

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