Aus unserer Praxis kennen wir dramatische Fälle, bei denen Erbschleicher immer wieder dem alten Menschen dieselbe Geschichte erzählen, nämlich, dass er eines Tages jämmerlich und alleine in der Wohnung „verrecken“ wird. Gerade diese Äußerungen regen ältere Menschen an, ein Testament zu Gunsten des Erbschleichers zu errichten. Ein Erbschleicherfall aus München, bei dem eine jugoslawische Putzfrau und der Steuerberater sich an einen älteren Menschen angedockt haben, beweist dies deutlich. Der ältere Mensch hat im Testament erklärt, dass die Voraussetzung für die Erbeinsetzung des Testaments ist, nicht alleine zu sterben, sondern begleitet durch die jugoslawische Putzfrau. Besonders krass ist der Fall, weil das Gericht dieses Testament in der Form kannte und als wirksam ansah, obwohl zwei Mal der Erblasser seine Unterschrift mit seinem Vornamen falsch leistete.