Standardmaßnahmen um Erbschleicherei zu verhindern

Wir empfehlen jedem Erwachsenen generelle Regelungen zu treffen, damit eine Erbschleicherei im Alter unwahrscheinlich wird:

1. Regeln Sie Ihre rechtliche Vertretung bei einer Betreuungsbedürftigkeit mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Verwenden Sie hierzu nicht vorgefertigte Formulare, sondern lassen Sie individuelle Regelungen beraten, damit diese auf Ihren Fall passen und Ihr persönliches Risiko begrenzen.

2. Lassen Sie steuerlich prüfen, ob Sie lebzeitig Vermögen übergeben können und sollen. Bereits verschenktes Vermögen mindert nicht nur die Erbschaftssteuer, sondern macht Sie auch für einen Erbschleicher uninteressanter.

3. Erstellen Sie ein rechtsanwaltlich geprüftes Testament. Durch das Testament verhindern Sie in vielen Fällen, dass ein Erbschleicher in die Erbfolge eingreifen kann. Hierfür sind aber spezielle Regelungen erforderlich.

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