Selbstmordversuch

Es ist unglaublich, zu welchen rechtswidrigen Mitteln Erbschleicher greifen. Uns ist ein Fall bekannt , der vom Bundesgerichtshof entschieden wurde. Der Erblasser errichtete das Testament nur deswegen, weil der Erbschleicher mit Selbstmord drohte, wenn er nicht als Erbe im Testament eingesetzt wird. Diese Drohung hat der BGH seinerzeit als widerrechtliche Drohung angesehen und das Testament als unwirksam qualifiziert.

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