Sekten als Erbschleicher

Sekten nehmen nicht nur generell Einfluss auf die Vermögensverhältnisse ihrer Mitglieder oder von ihr abhängige Personen, sondern betätigen sich auch als Erbschleicher. Hierfür gibt es viele Beispiele. Beispielsweise gelingt es Sekten immer wieder als Erben eingesetzt zu werden. Häufig sind auch Fälle, in denen Sekten sich zu Lebzeiten des Erblassers von diesem Gelder bzw. Vermögen übertragen lassen. In einem bekannt gewordenen Fall ist dies wie folgt geschehen: eine 30 Jahre jüngere Frau hat den späteren Erblasser geheiratet. Sie selbst ist in einer bekannten Sekte, genauso wie ihre gesamte Familie. Sie hat den Erblasser, der schon alt und gesundheitlich angeschlagen war, von sich abhängig gemacht und ihn zuerst dazu bewogen, ein Haus zu bauen, in das er mit ihr und ihrer Familie einzieht. Seitdem wird der spätere Erblasser von seiner gesamten Familie und vom Freundeskreis abgeschirmt. Er verlässt das Haus nicht mehr. Über seinen Gesundheitszustand ist seit Monaten nichts bekannt. Allerdings ist es der Erbschleicherin gelungen, dass sie sämtliches Immobilienvermögen (zugunsten der Sekte) auf sich übertragen lässt. Dies führt zu einer erbrechtlichen Beachteiligung der Verwandtschaft, denen das Immobilienvermögen eigentlich aufgrund eines Testaments des Erblassers mit seiner früheren Ehefrau zugestanden hätte.