Die meisten Menschen können sich nicht vorstellen, dass in ihrem Familienkreis eine Erbschleicherei stattfinden, da das Vertrauen in die eigenen Kinder und eigenen Ehegatten groß ist, dies ggf. auch zurecht. Ein häufiges Problem tritt aber auf, wenn Schwiegersohn / Schwiegertochter als Erbschleicher auftreten. Dies kann in ganz unterschiedlichen Situation passieren, z. B. wenn das Schwiegerkind als gesetzlicher Betreuer des Elternteils auftritt oder den Elternteil bei Kapitalanlagen oder bei einer Vermietung von Immobilien unterstützt. In all diesen Fällen kann das Schwiegerkind ein eigenständiges Abhängigkeitsverhältnis schaffen, das dann eine Erbschleicherei begünstigt.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht