Schutz vor Erbschleicherei durch gutes Testament

Viele Erbschleicherfälle würden sich vermeiden lassen, wenn innerhalb der Familie eine gute erbrechtliche Regelung einschließlich einer Vermögensnachfolge zu Lebzeiten durchgeführt worden wäre.

Eine erbrechtliche Regelung kann dazu führen, dass der Erbschleicher kaum einen Ansatzpunkt für ein neues Testament hat, z. B. weil die Person rechtlich an das alte Testament gebunden ist.

Beispiel: Ein bindendes Ehegattentestament verhindert, dass der überlebende Ehegatte zugunsten des Erbschleichers neu testieren kann.

Eine Vermögensnachfolge zu Lebzeiten kann bewirken, dass die Person in ihrem Vermögen so gebunden ist, dass ein Erbschleicher hierauf keinen Zugriff mehr nehmen kann.

Beispiel: Ist die Immobilie unter Nießbrauchvorbehalt schon von den Eltern auf die Kinder übertragen worden, kann sich der Erbschleicher bei den Eltern nicht mehr das Immobilieneigentum holen.

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