Ein klares Indiz für Erberschleichung besteht darin, dass die Erblasserperson dazu gebracht wird, die Erbschleicherperson in einem Testament als Erben, Miterben, Vermächtnisnehmer oder sonst Begünstigten einzusetzen. In vielen Fällen gelingt es der Erbschleicherperson nicht gleich, die beste Rechtsposition zu erlangen. Erst nach mehrmaliger Beeinflussung der Erblasserperson ist dies dann erreicht. In einem Fall in Bayern hat einer von mehreren Söhnen die Mutter dazu gebracht, die anderen Söhne zu enterben. Dabei wären weit mehr als 10 Testamente notwendig, bis der erbschleichende Sohn endlich die Alleinerbenstellung erlangt hatte. Zuvor war er in mehreren Testamenten als Miterbe mit erhöhter Quote bzw. mit mehreren Vermächtnissen begünstigt worden. Nach Monaten der Erberschleichung hatte der Sohn dann das Alleinerbe erlangt.