Pflichtteilsentziehung und Erbunwürdigkeit bei aufgedeckter Erbschleicherei

Es gibt auch Konstellationen, in denen die Erbschleicherei zu Lebzeiten des Betroffenen aufgedeckt wird und sich dann die Frage stellt, ob man gegen den Erbschleicher zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen muss. Dies muss sorgfältig beraten werden, beispielsweise auch in den Fällen, in denen dem erbschleichenden Kind noch ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch zustehen würde oder ein Testament zugunsten des Erbschleichers besteht, das nicht mehr geändert werden kann. Dann muss ein Verfahren auf Erbunwürdigkeit geprüft und vorbereitet werden.

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