In vielen Situation werden Notare von Erbschleichern als Hilfspersonen missbraucht. Häufig kann das passieren, wenn Erbschleicher eine Person dazu überreden, ein Testament zu machen und dieses Testament notariell sein soll, damit es weniger angreifbar ist. Erbschleicher gehen dann natürlich nicht zum „Hausnotar“ der betroffenen Person, der eine Beurkundung zum Beispiel wegen des kritischen Gesundheitszustandes verweigern würde, sondern suchen solange, bis sie einen Notar finden, der beurkundet. Auch nach dem Erbfall können Notare als Hilfspersonen missbraucht werden, beispielsweise, wenn Pflichtteilsberechtigte von der Erbschleicherperson ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Wenn ein Notar dann allzu sehr auf die Aussage des Erbschleichers hört, läuft er Gefahr, ein unzutreffendes Nachlassverzeichnis zu erstellen. In einem Fall in Nordbayern hat der Notar auf Veranlassung der Lebensgefährtin des Erblassers in einem notariellen Verzeichnis mitgeteilt, dass kein Grundstück im Nachlass enthalten ist. Tatsächlich konnten die pflichtteilsberechtigten Töchter eine Immobilie ermitteln.