Nötigen zum Erstellen eines Testaments

Bekannt sind in der Praxis viele Fälle, bei denen der Erbschleicher das Testament nur deswegen erreichte, weil er mit einer unglaublichen Aufdringlichkeit praktisch stündlich den älteren Menschen um das Testament gebeten hat. Auch in diesem Fall sollte man den Sachverhalt genau von einem Spezialisten prüfen lassen. Das Reichsgericht hat abgedruckt in der Zeitung „Recht“ 1910 Nr. 1305 hierzu entschieden, dass ein derartiges Testament, das wegen der Drucksituation dem Erblasser gegenüber errichtet worden ist, anfechtbar ist.

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