Steht die Testierfähigkeit eines Erblassers im Streit, so kann das Verfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Der Nachlass liegt brach. In einer solchen Situation empfiehlt es sich, eine Nachlasspflegschaft gemäß §§ 1960 f. BGB bei Gericht zu beantragen, damit der Nachlasspfleger als neutraler Dritter den Nachlass verwaltet.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht